„Haftungsrisiken im Social Media Bereich“ – Werner Reeb von Dr. Rünz & Reeb bei b.FAST

Mit einem ganz spannenden Thema haben wir uns bei b.FAST in die Sommerpause verabschiedet: „Haftungsrisiken im Social Media Bereich“. Es gibt kaum jemanden, der keine rechtliche Frage im Bereich Social Media hat – außer man ist vielleicht ein Anwalt. Und genau aus diesem Grund haben wir einen Anwalt, der auch sonst oft an unserem monatlichen Stammtisch im Ratskeller Biebrich teilnimmt, eingeladen, einen Vortrag zu halten und die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Werner Reeb teilte seinen Vortrag in vier Unterthemen: Anwendbares Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie Vorgehen bei Inanspruchnahme – alles Themen, die sehr wichtig für ein Unternehmen sind, das im Bereich Social Media tätig sein möchte und ist. Braucht man tatsächlich ein Impressum und was gehört da eigentlich rein? Wie sieht es mit den Urheberrechten genau aus? Und was kann passieren, wenn man auf seiner Facebook Fanpage etwas mit einem Vorschaubild teilt und dann abgemahnt wird? Alles Fragen mit denen wir uns beschäftigen wollten. Und Herr Reeb hat sich bemüht, alles anzusprechen und zu beantworten – soweit es eben allgemein möglich ist. Und hier nun die zwei interessantesten Dinge, die wir am Mittwoch von Werner Reeb lernen konnten.

Beispielsweise ist jeder Anbieter von Telemedien zu einem Impressum verpflichtet – also jeder, der elektronische Informations- und Kommunikationsdienste anbietet. Auch eine sich im Aufbau befindende Seite muss bereits über ein Impressum verfügen. Das Impressum muss aber nicht zwangsläufig auf der Facebook Fanseite selbst integriert sein, sondern kann auf der eigenen Website verlinkt werden – vorausgesetzt: man findet es in weniger als zwei Klicks. Zwei spannende Details: Das Impressum muss nicht einmal „Impressum“ heißen. Hauptsache die notwendigen Informationen sind enthalten. Und Freiberufliche sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auch auf ihrer Facebook-Personenseite ein Impressum haben.

Ein anderes interessantes Thema war, dass man grundsätzlich natürlich das Recht am eigenen Bild hat – Personen der Zeitgeschichte einmal ausgenommen. Wird jedoch eine Aufnahme gemacht, auf der man sich nicht im Mittelpunkt befindet, ist man nur Beiwerk und die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung ist nicht mehr notwendig. Außerdem ist eine Bildbearbeitung, die die Realität sehr stark verzerrt nicht zulässig: Man darf also keinen Menschen fotografieren und seinen Kopf dann auf einen anderen – zum Beispiel nackten – Körper setzen. Das sollte man bei der nächsten Fotomontage besser beachten…

So viel zu dem kurzen Auszug aus den am 12. Juni behandelten Punkten. Selbstverständlich haben wir noch mehr interessante Fakten zu diesem rechtlichen Thema erfahren und auch bei der Diskussion wurden viele spannende Fragen gestellt. Unter den Teilnehmern war sogar noch ein Anwalt dabei, wodurch die Diskussion noch spannender wurde. Für den Vortrag und das Beantworten aller Fragen möchten wir uns bei Herrn Reeb noch einmal bedanken.

Beim Stammtisch am letzten Mittwoch haben wir es bereits angekündigt, hier nun aber noch einmal für alle: b.FAST geht für die nächsten zwei Monate in die Sommerpause. Das heißt, sowohl am 10. Juli als auch am 14. August wird kein Stammtisch stattfinden. Das nächste Mal sehen wir uns also im Herbst wieder. Wir freuen uns schon viele alte aber auch hoffentlich neue Gesichter am 11. September im Ratskeller Biebrich wiederzusehen!

Bis dahin

Ihr b.FAST Team

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