Facebook-§tolperstricke für Unternehmen

Welche Rechtsvorschriften müssen Unternehmen beachten, wenn Sie auf Facebook aktiv werden? Die neueste Werben & Verkaufen Printausgabe (20/2012) enthält eine Übersicht der wichtigsten Punkte, zusammengestellt vom Fachanwalt Georg Fechner.

Grundsätzlich ist der Facebook-Auftritt eines Unternehmens Werbung und unterliegt damit sämtlichen einschlägigen Vorschriften. Privater Stil und Umgangston sollten also nicht dazu verführen, sich als Unternehmen dort – in rechtlicher Hinsicht – wie eine Privatperson zu verhalten. Insbesondere zu beachten sind:

1. Impressumspflicht

Unternehmensseiten unterliegen auch auf Facebook der Impressumspflicht; Fechner empfiehlt, dasselbe Impressum zu verwenden wie für die Unternehmens-Website.

2. Haftung für eigene Inhalte

Hierunter zählen z. B. auch Links auf Youtube, Fotos von Mitarbeitern etc. Grundsätzlich müssen für jeglichen Inhalt  – Texte, Fotos, Grafiken, Filme – die Rechte geklärt sein.

3. Haftung für fremde Inhalte

Für Unternehmen besteht eine strenge Prüfungspflicht für Inhalte, die von Nutzern eingestellt werden. Dabei müssen nicht nur beleidigende oder anderweitig rechtswidrige Posts und Inhalte entfernt werden. Auch die Veröffentlichungsrechte müssen eindeutig sein.

4. Domain

Die Domain www.facebook.com/… mit dem Unternehmensnamen unterliegt dem Markenrecht und kann freigeklagt werden, wenn ein Dritter sie belegt. Besser ist jedoch, sie sich gleich selbst zu sichern.

5. Rechtsfolgen

Mögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes sind Unterlassungsansprüche, möglicherweise auch Schadenersatz. Daneben können Auskunftsansprüche bestehen: Das Unternehmen muss belegen können, in welcher Art und welchem Umfang die Seite aufgerufen wurde. Ziemlich sicher können jedenfalls einige Anwaltskosten auflaufen.

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